DRG steht für Diagnosis Related Groups („diagnosebezogene Fallgruppen"). Das System dient der Vergütung von Krankenhausbehandlungen. Krankenhäuser erhalten dabei für einen Behandlungsfall eine pauschale Vergütung statt einer Abrechnung einzelner Leistungen.

Die Höhe der Vergütung richtet sich unter anderem nach:

  • der Diagnose (ICD)
  • den durchgeführten Behandlungen (OPS)
  • dem Schweregrad
  • Alter und Begleiterkrankungen des Patienten

G-DRG bedeutet German Diagnosis Related Groups und bezeichnet die deutsche Version des DRG-Systems.

Das G-DRG-System wird jährlich weiterentwickelt und vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gepflegt.