Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist das Vergütungssystem für ambulante ärztliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er definiert abrechenbare Leistungen und deren Vergütung über sogenannte EBM-Ziffern.

Er legt fest:

  • Welche ambulanten Leistungen Ärzte abrechnen dürfen
  • Wie hoch diese vergütet werden

Jede medizinische Leistung besitzt dabei eine eigene EBM-Ziffer mit einer bestimmten Punktzahl und Vergütung.